Straftaten im Straßenverkehr mögen gemeinhin in der öffentlichen Wahrnehmung als weniger verwerflich angesehen werden. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zeiten sich geändert haben und beispielsweise die Trunkenheitsfahrt heute nicht mehr das sprichwörtliche Kavaliersdelikt ist. Gerade weil von Autos ein hohes Fremdgefährdungspotential ausgeht, drohen im Falle einer Verurteilung empfindliche Strafen.
In Gefahr geraten kann dabei auch der Führerschein, denn bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen steht unter Umständen ein Fahrverbot oder sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Der damit einhergehende Verlust der Mobilität ist bestenfalls ärgerlich. Wer jedoch aus beruflichen Gründen auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen ist, kann durch diese Maßnahmen in existentielle Schwierigkeiten geraten.
Risiken ergeben sich zudem außerhalb des Strafrechts, wie beispielsweise ein möglicher Regress seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Umso wichtiger ist es daher, sich nicht leichtfertig gegenüber den Ermittlungsbehörden zu äußern. Insbesondere die oft sehr knappen Sachverhaltsangaben in den Anhörungsbögen der Polizei dürfen nicht zu der Fehleinschätzung Anlass geben, an den Vorwürfen sei nichts dran und der Sachverhalt ließe sich in wenigen Worten richtig stellen. Gerade in Unkenntnis der Ermittlungsakten ist es kaum möglich, entlastende von belastenden Angaben zu unterscheiden.
Wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, riskieren Sie nicht, missverstanden zu werden. Es ist Ihr gutes Recht, sich nicht zu äußern. Ihr Anwalt übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten und beantragt gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht Akteneinsicht. Auf dieser Basis kann die Strategie des weiteren Verteidigungsvorgehens gemeinsam erarbeitet werden, ohne dass Ihnen im Verfahren Nachteile entstehen.