Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung muss man als Beschuldigter nicht nachkommen. Man ist auch nicht verpflichtet, den Termin abzusagen. Deshalb gibt es auch keine Anforderungen an die
Absage. Wer beabsichtigt, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, kann z.B. folgendes Muster benutzen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde mich anwaltlich beraten lassen und aktuell nicht zu der Angelegenheit äußern. Zu dem in der Vorladung genannten Termin werde ich deshalb nicht kommen.
Mit freundlichen Grüßen"