Reden wir über Geld!

Die Anwaltskosten

Strafverteidigung kostet Geld. Rechtsanwälte sprechen in diesem Zusammenhang von Honorar, Vergütung oder Gebühren. Letztlich ist aber unerheblich, wie man es nennt. Aus Mandantensicht sind und bleiben es Kosten. Dessen bin ich mir bewusst. Ich erläutere Ihnen vor Mandatserteilung, womit Sie rechnen müssen. Eine Vergütungsvereinbarung (auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) schafft Klarheit für alle Beteiligten und schützt vor bösen Überraschungen. Lassen Sie sich beraten. Aus Erfahrung weiß ich, dass Kostentransparenz eine wesentliche Voraussetzung für einen vertrauensvollen Umgang miteinander ist. 

 


Rechtschutz - zahlt die Versicherung auch im Strafrecht?

Kostenerstattung im Strafrecht - wer zahlt für meinen Anwalt?


 

 

Johannes D. Maas

Rechtsanwalt

Parkweg 18

22880 Wedel

 

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