Verteidigung in Strafsachen

Strafrechtliche Ermittlungen kommen für den Betroffenen zumeist ohne Vorwarnung aus heiterem Himmel. Oft sind sie mit erheblichen Eingriffen wie Durchsuchungen, Vorladungen, oder der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden. Was für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte Alltag ist, ist für den Beschuldigten eine extrem belastende Ausnahmesituation. Nachteile drohen nicht nur durch das Strafverfahren selbst, denn unabhängig von einer Verurteilung drohen negative Folgen auch im Verwaltungs- oder Zivilrecht.

 

Dementsprechend beginnt Strafverteidigung nicht erst im Gerichtssaal. Im Gegenteil, gerade bei frühzeitiger Beauftragung lassen sich entscheidende Weichenstellungen vielfach bereits vor Anklageerhebung und Hauptverhandlung vornehmen. Im Optimalfall kann die Verteidigung dazu beitragen, dass es gar nicht zur Anklage kommt und eine Hauptverhandlung vermieden wird.   

 

Ich berate, vertrete und unterstütze Sie im Strafrecht. Als Verteidiger stehe ich loyal an Ihrer Seite, unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und bin allein Ihren Interessen verpflichtet.

 

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Warum Schweigen Gold ist - auch wenn man nichts zu verbergen hat.

Vorladung als Beschuldigter: Wie verhalte ich mich bei der Polizei.

Einspruch! So wehren Sie sich gegen einen Strafbefehl.


 

 

Johannes D. Maas

Rechtsanwalt

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